FAQ

An dieser Stelle sollen einige Fragen geklärt werden, die häufig auftreten. Die wichtigsten Informationen finden Sie zusammengefasst auch unter: Tipps und Hinweise vom BDÜ für Auftraggeber – Wie finde ich einen guten Dolmetscher oder Übersetzer?

 Q: Wo liegt der Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?

 A: Ein Übersetzer überträgt schriftliche Texte von einer Sprache in die andere. Ein Dolmetscher hingegen überträgt das gesprochene Wort

Q: Welche Dolmetschart ist für meine Veranstaltung am besten geeignet?

 A: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Anzahl der Teilnehmer, die verfügbare Technik oder Zeit sind entscheidende Faktoren. Lassen Sie sich deshalb ausführlich beraten, um die perfekte Dolmetschart für Ihre Veranstaltung zu finden

Q: Wieso benötigt man beim Simultandolmetschen zwei Dolmetscher?

 A: Simultandolmetschen erfordert eine sehr hohe Konzentrationsleistung: ein mündlicher Text wird in Sprache A gehört, im Gehirn in Sprache B übertragen und nur Sekunden später verbalisiert. Damit das Gehirn diese Leistung über Stunden aufrecht erhalten kann, braucht es Ruhephasen. Darum wechseln sich die beiden Dolmetscher etwa alle 30 Minuten ab, um eine dauerhaft hohe Qualität der Verdolmetschung gewährleisten zu können

Q: Wie finde ich einen qualifizierten Dolmetscher für meine Veranstaltung?

A: Dolmetscher und Übersetzer sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Achten Sie bei Ihrer Wahl daher auf fachliche Qualifikationen (z.B. Hochschulabschluss, Mitgliedschaft im Berufsverband) und fragen Sie nach Fachgebieten und Erfahrungen. Suchen Sie das persönliche Gespräch und lassen Sie sich beraten. Ein professioneller Dolmetscher wird Sie an kompetente Kollegen weiterleiten, falls er selbst nicht für Ihr Anliegen geeignet oder verfügbar ist.

Q: Ich möchte im Voraus ungern Details und vertrauliche Informationen preisgeben.

A: Dolmetscher verpflichten sich zu absoluter Verschwiegenheit. Alle vertraulichen Informationen, die Sie übermitteln, gelangen nicht in die Hände Dritter. Das gilt auch, wenn Sie sich nur ein unverbindliches Angebot einholen. Es sind wichtige Fragen offen geblieben? Kontaktieren Sie mich und wir beseitigen alle Unklarheiten zusammen!